Privat oder gesetzlich — die ehrliche Rechnung
Diese Entscheidung ist schwer umkehrbar. Deshalb hier die Punkte, die in Verkaufsgesprächen gern untergehen.
Wer überhaupt wählen darf
- Angestellte erst oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze
- Selbstständige und Freiberufler grundsätzlich frei
- Beamte — für sie ist die PKV wegen der Beihilfe meist die passende Wahl
- Studierende mit einer Befreiungsmöglichkeit, die bindend ist
Der entscheidende Unterschied
| Gesetzlich | Privat | |
|---|---|---|
| Beitrag richtet sich nach | Einkommen | Alter und Gesundheit bei Eintritt, Leistungsumfang |
| Familie | beitragsfrei mitversichert | jede Person zahlt eigenen Beitrag |
| Leistung | gesetzlich festgelegt, änderbar | vertraglich zugesichert, nicht kürzbar |
| Im Alter | Beitrag sinkt mit dem Einkommen | Beitrag bleibt, Rückstellungen dämpfen |
Die drei Punkte, die später wehtun
1. Familie. In der gesetzlichen sind Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder beitragsfrei mitversichert. In der PKV zahlt jede Person ihren eigenen Beitrag. Wer eine Familie plant, sollte das durchrechnen, bevor er wechselt — nicht danach.
2. Das Alter. Der niedrige Einstiegsbeitrag junger Jahre ist kein Versprechen. Alterungsrückstellungen dämpfen den Anstieg, verhindern ihn aber nicht. Die Frage ist nicht, was du mit 30 zahlst, sondern was mit 65 tragbar ist.
3. Der Rückweg. Zurück in die gesetzliche ist nur unter engen Voraussetzungen möglich, ab 55 praktisch ausgeschlossen. Diese Tür schließt sich.
Was für die PKV spricht
Die zugesicherten Leistungen stehen im Vertrag und können dir nicht durch eine Gesetzesänderung gekürzt werden. Für Beamte ist sie durch die Beihilfe fast immer die wirtschaftlich richtige Wahl. Und für gut verdienende Selbstständige ohne Familienplanung kann sie über Jahrzehnte deutlich günstiger sein — bei besserer Leistung.
Wie wir vorgehen
Wir rechnen beide Wege über die Zeit durch, nicht nur den Startbeitrag — mit deiner Familiensituation und einer realistischen Beitragsentwicklung. Wenn dabei herauskommt, dass du gesetzlich besser aufgehoben bist, sagen wir dir das. An einem Vertrag, der in zwanzig Jahren nicht mehr bezahlbar ist, hat niemand etwas.
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